Alle zwölf Jahre Pflicht
Gascheck
Die TGRI 2008 gibt es vor: Nach der technischen Regel für Gasinstallationen muss die Gasanlage eines Gebäudes alle zwölf Jahre überprüft werden. Die umfassende Begutachtung aller Baugruppen, die zur Gasversorgung gehören, beinhaltet unter anderem eine Leckmengenmessung (also die Gebrauchsfähigkeitsprüfung) und eine Sichtprüfung. Die Anlage muss, falls sie neu ist, absolut dicht sein, beim Verlust von einem Liter Gas oder weniger gelten ältere Anlagen als unbeschränkt gebrauchsfähig. Die Überprüfung führen wir mittels elektronischer Messgeräte durch.